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Hausordnung

Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohlfühlen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist dafür unerlässlich. Bitte beachten Sie die Grundregeln in der folgenden Hausordnung.

  1. Jede Person hat sich so zu verhalten, dass andere Nutzer nicht gestört oder behindert werden. Dazu gehört ein hygienisches Erscheinungsbild ebenso wie die gemäßigte Lautstärke von Unterhaltungen.
  2. Eltern haften für ihre Kinder. Für Kinder ohne Begleitung Erwachsener kann keinerlei Betreuung durch das Bibliothekspersonal erwartet oder beansprucht werden.
  3. Einrichtungsgegenstände, Geräte und Medien sind schonend zu behandeln. Das Manipulieren von technischen Geräten und Anlagen ist strafbar.
  4. Der Inhalt nicht geleerter Garderobenschränke wird von uns beräumt und als Fundsache behandelt.
  5. In unseren Räumen besteht Alkohol-, Rauch- und Drogen-Verbot. Der Verzehr von Getränken und geruchsneutralen, kalten Snacks ist erlaubt.
  6. Fahrräder, Roller, E-Scooter u.ä. sowie Tiere (mit Ausnahme von Assistenz-Hunden) dürfen nicht in die Bibliotheksräume mitgebracht werden.
  7. Die Auslage und das Verteilen von Druckmaterialien, der Aushang von Plakaten sowie Film- und Tonaufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Bibliotheksleitung.
  8. Das Betreten und Verlassen der Stadtbibliothek erfolgt grundsätzlich über den Eingang an der Oststraße. Andere Türen sind Fluchttüren und ausschließlich im Notfall zu benutzen, da diese elektronisch abgesichert sind und das grundlose Öffnen dieser Türen zum Auslösen der Alarmanlage führt. 

Der Bibliotheksleitung steht das Hausrecht zu. Die Anweisungen des Personals sind für alle Besucher verbindlich. Wer gegen diese Hausordnung verstößt, kann von der Bibliotheksbenutzung ausgeschlossen werden.