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Satzung über die Erhebung von Gebühren durch die Stadtbibliothek Kamenz
Gültig ab 1. Januar 2023

 

§ 1 Geltungsbereich

Die Gebührensatzung gilt für die Stadtbibliothek der Stadt Kamenz einschließlich aller Abteilungen.

 

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist der auf der Benutzerkarte ausgewiesene Benutzer der Stadtbibliothek Kamenz. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

 

§ 3 Gebührentarife

Jahresgebühr

Familien  20,00 EUR

Erwachsene  15,00 EUR

Ermäßigte (Studenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger)  7,50 EUR

Schüler  kostenfrei

Institutionen und Inhaber Sozialpass  kostenfrei

Monatsgebühr  3,00 EUR

Ersatzausweisgebühr

Erwachsene   3,00 EUR

Kinder bis 13 Jahre  1,50 EUR

Versäumnisgebühren pro Medium pro Tag

Erwachsene  0,20 EUR

Kinder bis 13 Jahre  0,10 EUR

Höchstgrenze  25,00 EUR

Mahngebühren  

1. Mahnung  0,50 EUR zzgl. Porto

2. Mahnung   1,00 EUR zzgl. Porto

Leihverkehr

Gebühr pro Fernleihschein  1,00 EUR zzgl. Porto

Kosten und Gebühren die von der gebenden Institution zusätzlich erhoben werden,
sind vom Benutzer zu tragen.

Serviceleistungen

Kopien-, Scan- und Druckkosten pro Seite  0,30 EUR

 

§ 4 Quittungsbelege

Für die Entrichtung der Gebühren erhalten die Benutzer Quittungsbelege.


Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek G. E. Lessing in Kamenz

(Benutzungsordnung)

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung vom 9. März 2018 (SächsGVBl., S. 62), letzte Änderung 15. Juli 2020 (Sächs GVBl. S. 425) und des Kommunalabgabe-Gesetztes §9 vom 9. März 2018 (SächsGVBI, S. 116), letzte Änderung 5. April 2019 (SächsGVBI, S. 245) hat der Stadtrat der Stadt Kamenz am 13.07.2022 folgende Satzung zur Benutzung der öffentlichen Bibliothek der Stadt Kamenz beschlossen:

 

§ 1 Allgemeines

(1)  Die Stadtbibliothek G. E. Lessing ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Kamenz.

(2)  Die Stadtbibliothek G. E. Lessing kann von allen Personen auf privatrechtlicher Grundlage und nach Maßgabe dieser Satzung benutzt werden.

(3)  Gebühren für Leistungen und Versäumnisse werden nach der Gebühren-Ordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

 

§ 2 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt
persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen amtlich bestätigten gültigen Ausweises mit Lichtbild sowie gegen Entrichtung der Benutzungsgebühr.
Oder
per Selbstregistrierung mit gemeldeter Adresse und Entrichtung der Benutzungsgebühr über die Website der Stadtbibliothek G. E. Lessing. Dies ist ab 18 Jahre möglich.

(2)  Kinder können sich ab dem vollendeten 6. Lebensjahr anmelden. Für Minderjährige unter 14 Jahre ist die schriftliche Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten erforderlich, der sich damit zur rechtzeitigen Rückgabe der Ausleihen sowie zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung von Gebühren verpflichtet.

(3)  Juristische Personen melden sich durch deren Leiter oder einen bevollmächtigten Vertreter an. Die Nutzung der Bibliothekskarte für Institutionen ist auf dienstliche Zwecke beschränkt. Bei Missbrauch verliert die Karte ihre Gültigkeit.

(4)  Mit der Anmeldung erkennen die Nutzer diese Benutzungsordnung an.

(5)  Nach der Anmeldung erhalten die Nutzer eine Bibliothekskarte, die für die Dauer von einem oder zwölf Monaten vom Datum der Ausstellung an gilt und verlängert werden kann.

(6)  Die Bibliothekskarte ist nicht übertragbar.

(7)  Der Verlust der Bibliothekskarte ist der Stadtbibliothek G. E. Lessing unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, die durch den Missbrauch der Bibliothekskarte bis zur Verlustmeldung entstehen, ist der Nutzer haftbar.

(8)  Der Wechsel des Wohnsitzes und eine Veränderung persönlicher Daten ist der Stadtbibliothek G. E. Lessing mitzuteilen.

 

§ 3 Benutzung

(1)  Bei der Nutzung von Medien und anderen Dienstleistungen einschließlich der Internetzugänge in der Stadtbibliothek G. E. Lessing sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtsgesetzes, des Markengesetzes und des Strafgesetzbuches einzuhalten.

(2)  Ausleihe und Dienstleistungen erfolgen gegen Zahlung der in der gültigen Gebührenordnung aufgeführten Entgelte.

(3)  Die Leihfrist ist den aktuellen Informationsmaterialien, die in der Stadtbibliothek G. E. Lessing ausliegen, und der Bibliothekswebsite zu entnehmen. Der Nutzer ist verpflichtet, sich über den aktuellen Stand seiner Ausleih-Fristen kundig zu machen. Der Erinnerungsservice der Stadtbibliothek G. E. Lessing ist ohne Gewähr.

(4)  Die Ausleihe von Medien ist nur gegen Vorlage einer gültigen Benutzerkarte und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch möglich. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, die Medien sorgfältig zu behandeln und termingerecht zurückzugeben.

(5)  Bei der Ausleihe außer Haus haben die Nutzer den Zustand und die Vollständigkeit der Medien zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung der Stadtbibliothek G. E. Lessing anzuzeigen.

(6)  Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Wird ein vorgemerkter Titel innerhalb einer Bereitstellungsfrist von fünf Tagen nicht abgeholt, verfällt der Anspruch aus der Vormerkung.

(7)  Die Leihfrist kann vor Ablauf des Termins zweimal verlängert werden, sofern keine Vormerkung vorliegt.

(8)  Titel, die nicht in der Stadtbibliothek G. E. Lessing vorhanden sind, können nach den Bestimmungen der Leihverkehrsordnung und gegen eine Gebühr gemäß der gültigen Gebührenordnung beschafft werden. Diese Kosten werden auch dann fällig, wenn die Medien nicht abgeholt werden.

(9)  Nutzer, die hochbetagt, schwerbehindert oder beeinträchtigt sind, sowie Institutionen können den Haustür-Lieferservice der Mobilen Bibliothek in Anspruch nehmen.

 

§ 4 Säumnisgeld, Haftung und Schadensersatz

Die Nutzer sind verpflichtet, die Entleihungen fristgemäß zurückzugeben. Bei Überschreitung sind grundsätzlich Säumnisgebühren gemäß der gültigen Gebührenordnung zu zahlen.

Die Stadtbibliothek G. E. Lessing ist berechtigt, die Rückgabe der Medien kostenpflichtig anzumahnen. Ausstehende Gebühren werden eingefordert und sind auf dem Verwaltungsweg vollstreckbar.

(3)  Eine Beschädigung oder der Verlust von Medien sind der Stadtbibliothek G. E. Lessing unverzüglich zu melden. Der Schadensersatz geschieht durch die Wiederbeschaffung des gleichen Titels oder die Zahlung einer Ersatzsumme gemäß der gültigen Gebührenordnung.

 
 

§ 5 Pflichten der Nutzer

Mit Betreten der Stadtbibliothek G. E. Lessing erkennen die Nutzer die Hausordnung an.

Die Nutzer sind verpflichtet, Bibliotheksgut, wie Medien, Inventar und Geräte, sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung sowie Verlust zu schützen.

Entliehene Daten, Ton- und Bildträger dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter Einhaltung der von den Herstellern vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden.

Es ist nicht gestattet, die in der Stadtbibliothek G. E. Lessing aufgerufenen Internetdienste zu kommerziellen Zwecken zu nutzen sowie gesetzeswidrige, gewaltverherrlichende, pornografische oder rassistische Inhalte zu verbreiten.

Die Nutzer verpflichten sich, keine Dateien und Programme zu manipulieren oder geschützte Daten zu verwenden.

 

§ 6 Kinder- und Jugendschutz

(1)  Im Interesse eines wirksamen Jugendschutzes ist eine uneingeschränkte Ausleihe von Medien an Kinder und Jugendliche nicht möglich. Die Jugendschutzmaßnahmen der Stadtbibliothek G. E. Lessing entbinden die Erziehungsberechtigten nicht von ihrer Aufsichtspflicht.

(2)  Die öffentlichen Internet-PCs sind mit einer Software zum Kinder- und Jugendschutz ausgestattet.


§ 7 Sonderbestimmungen zur Selbstverbuchung und Offenen Bibliothek

(1)  In der Stadtbibliothek G. E. Lessing werden die Medien auf Basis der RFID-Technik ausgeliehen und zurückgebucht. Dies geschieht an Selbstverbuchungsgeräten.

(2)  Medien müssen durch die Nutzer vor der Selbstverbuchung auf Vollständigkeit und Beschädigung überprüft werden. Fehler sind vor der Ausleihe anzuzeigen. Ansonsten gelten die Medien als vollständig und unbeschädigt ausgeliehen.

(3)  Der Selbstverbuchungsvorgang ist stets korrekt abzuschließen. Für Fremdbuchungen auf einem nicht geschlossenen Konto haften die Nutzer.

(4)  Die Stadtbibliothek G. E. Lessing kann außerhalb der regulären, personenbesetzten Öffnungszeiten genutzt werden. Der Zutritt in die „Offene Bibliothek“ erfolgt durch die Autorisierung der Bibliothekskarte.

(5)  Während der „Offenen Bibliothek“ finden eine Videoüberwachung und Registrierung der Nutzer statt. Diese Daten werden bei Personal- und Sachschäden verwendet. Mutwillige Beschädigungen am Eigentum der Bibliothek werden zur Anzeige gebracht.

 

§ 8 Datenschutz

(1)  Um die Leistungen der Stadtbibliothek G. E. Lessing anbieten zu können, ist es erforderlich, Kundendaten in einem automatischen Verfahren zu verarbeiten. Diese Daten werden ausschließlich zur Steuerung der Benutzung verwendet und nicht an Dritte übermittelt, sofern keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Die Daten werden auf der Grundlage des Art 6 Abs. 1b) EU-DSGVO verarbeitet.

(2)  Die Stammdaten bestehen aus Familiennamen, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Entgeltkategorie und gegebenenfalls Angaben zu einem Erziehungsberechtigten. Verliert die Benutzerkarte ihre Gültigkeit, werden die Daten nach den gesetzlichen Richtlinien gelöscht.

(3)  Eine personenbezogene Auswertung der Nutzerdaten findet nicht statt. Für statistische Zwecke werden anonymisierte Analysen durchgeführt. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind auf der Website der Bibliothek veröffentlicht.

 

§ 9 Haftungsausschluss

(1)  Die Stadtbibliothek G. E. Lessing haftet für die bei der Benutzung entstandenen Schäden nicht, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

(2)  Die Stadtbibliothek G. E. Lessing haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software. Dies gilt auch für Schäden an Wiedergabegeräten bzw. Computern (z.B. nicht erkannte Virenprogramme).

(3)  Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung von mitgebrachten Sachen der Nutzer ist die Haftung ausgeschlossen. In der Stadtbibliothek G. E. Lessing gefundene Gegenstände werden gemäß § 978 BGB als Fundsache behandelt.

 

§ 10 Ausschluss von der Benutzung

(1)  Wer gegen diese Benutzungsbedingungen verstößt, kann von der Benutzung der Stadtbibliothek G. E. Lessing zeitweise oder dauerhaft ausgeschlossen werden.

(2)  Personen, bei denen meldepflichtige Krankheiten gem. § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) auftreten, dürfen die Stadtbibliothek G. E. Lessing während der Ansteckungszeit nicht besuchen.

 

§ 11 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Bibliothek der Stadt Kamenz (Benutzungsordnung) vom 03.02.2011 außer Kraft.

 

 

Kamenz, 05.12.2022

 

Roland Dantz

Oberbürgermeister der Stadt Kamenz

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